Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs
§1 Abschluss des Vertrages
1.1Mit der Anmeldung für ein Fußballcamp bei der Ballistar Dardour GmbH, im folgenden
BALLiSTAR genannt, bietet der Teilnehmer dem BALLiSTAR über den Online-Shop
www.Ballistar.com den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots sind
die Beschreibungen und die ergänzenden Informationen des BALLiSTAR für das jeweilige Camp.
Etwaige weitere Artikel, wie z.B. Trikots und andere Merchandising-Artikel, soweit diese in dem
Online-Shop der Dardour GmbH aufgeführt, werden bei dieser bezogen.
1.2Vermittler (wie z.B. Reisebüros, Vereine, Trainer) und sonstige Dritte sind von dem
BALLiSTAR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Campbeschreibung im
Online-Shop stehen.
1.3Werbung, Prospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von der Fußballfabrik
herausgegeben werden, sind für den BALLiSTAR und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit den Teilnehmern zum Gegenstand des
Vertrages oder zum Inhalt der Leistungspflicht des BALLiSTAR gemacht wurden.
1.4Die Buchung kann nur über den Online-Shop erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt die Dardour GmbH für den BALLiSTAR den Eingang der Buchung auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrages dar.
1.5Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des BALLiSTAR zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Teilnehmer
eine Buchungsbestätigung sowie alle benötigten Informationen.
1.7Sollte es zu Abweichungen bei den Angaben in der Buchungsbestätigung im Vergleich zur
Beschreibung auf der Internetseite und dem Shop kommen, stellt die Buchungsbestätigung das
neue Angebot an den Teilnehmer dar. Der Teilnehmer kann dieses ablehnen oder mit Zahlung
des Preises annehmen. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes der
Buchungsbestätigung zustande.
1.8Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch die Dardour GmbH auf und für Rechnung
des BALLiSTAR. Diese ist auch ausschließlich zum Empfang der zu zahlenden Preise berechtigt.
§2 Zahlungen
2.1Zahlung des Fußballcamppreises
a)Campangebote mit Übernachtung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und ggfls. des gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreis-
Sicherungsscheins wird der Gesamtpreis fällig. Die Zahlung und die Vergütung für eine eventuell
zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung müssen innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung an die Dardour GmbH gezahlt werden.
b)Tagescamps ohne Übernachtung
Der Camppreis ist in einer Summe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Buchungsbestätigung/Rechnung an die Dardour GmbH zu zahlen.
2.2Wird die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet, so ist der
BALLiSTAR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von 7 Tagen durch die Dardour GmbH,
vom Vertrag zurückzutreten und es werden Stornokosten gemäß Ziffer 4.3 für den Teilnehmer
fällig.
2.3Erfolgt die Anmeldung zu einem Camp weniger als 28 Tage vor Campbeginn, ist mit Erhalt der
Campbestätigung direkt der Gesamtbetrag zu bezahlen.
§3 Leistungen / Änderung der Leistungen
3.1Die vertraglich geschuldeten Leistungen werden durch die zum Zeitpunkt der Buchung
veröffentlichte Leistung auf dem Online-Shop der Dardour GmbH in Verbindung mit den Angaben
in der schriftlichen Bestätigung seitens des BALLiSTAR bestimmt.
3.2Der BALLiSTAR ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen des
Camps unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.3Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Campleistung ist der Teilnehmer
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens
gleichwertigen Camp zu verlangen, wenn der BALLiSTAR in der Lage ist, ein solches Camp ohne
Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung des BALLiSTAR über die Änderung der Campleistung oder die
Absage des Camps diesem gegenüber geltend zu machen.
§4 Rücktritt durch den Teilnehmer vor Reisebeginn/ Stornokosten
4.1Der Teilnehmer kann jederzeit vor Campbeginn von dem Camp zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem BALLiSTAR unter der nachstehend angegebenen Anschrift schriftlich zu
erklären:
Dardour GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Fouad Dardour
Ferdinand-Porsche-Straße 37-39
60386 Frankfurt
4.2Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim BALLiSTAR. Dem Teilnehmer wird
eine schriftliche Rücktrittserklärung an die Adresse des BALLiSTAR empfohlen.
4.3Bei einem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Camps durch den Teilnehmer, verliert der
BALLiSTAR den Anspruch auf den Camppreis. Stattdessen kann er, soweit der Rücktritt nicht
von ihm zu vertreten oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für
die bis zum Rücktritt getroffenen Campvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Camppreis verlangen. Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers und wird wie folgt berechnet:
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Campbeginn25% des Camppreises
ab dem 13. Tag bis zum 5. Tag vor Campbeginn50% des Camppreises
ab dem 4. Tag bis zum 1. Tag vor Campbeginn75% des Camppreises
ab dem 13. Tag bis zum 5. Tag vor Campbeginn50% des Camppreises
ab dem 4. Tag bis zum 1. Tag vor Campbeginn75% des Camppreises
4.4Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem BALLiSTAR nachzuweisen, dass
diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale.
4.5Die BALLiSTAR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere
Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der BALLiSTAR
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Campleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
4.6Das gesetzliche Recht des Teilnehmers, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu
stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
4.7Dem Teilnehmer wird insbesondere bei Buchung eines Campangebotes mit Übernachtung
empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§5 Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB
verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j:
(1) Wird das Camp infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der BALLiSTAR als auch der
Teilnehmer den Vertrag allein nach Maßgaben dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze
1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.“
§6 Umbuchungen
6.1Ein Anspruch des Teilnehmers auf Änderungen hinsichtlich des Campziels, des Camptermins,
des Ortes des Campantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.
6.2Eine Umbuchung auf ein, auf der Internetseite der Fußballfabrik aufgeführtes und von dem
BALLiSTAR veranstaltetes, noch verfügbares Camp ist bis 28 Tage vor Campbeginn möglich.
Wird auf Wunsch des Teilnehmers eine Umbuchung vorgenommen, wird von dem BALLiSTAR
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt der
Umbuchungswunsch später als 28 Tage vor Campbeginn und ist die Umbuchung noch möglich,
kann der BALLiSTAR verlangen, dass die Abwicklung durch Neuanmeldung und gleichzeitigen
Rücktritt zu den Bedingungen nach Punkt 4.3 und 4.4 durchgeführt wird. Eine bereits geleistete
Anzahlung wird angerechnet.
§7 Übertragung des Vertrages auf Dritte
Bis zum Campbeginn können die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verlangen, dass statt
ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Bei einer solchen
Vertragsübertragung behält sich der BALLiSTAR vor, eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zu
erheben. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere
Kosten entstanden sind. Der BALLiSTAR ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu
widersprechen, wenn dieser den besonderen Camperfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem BALLiSTAR als Gesamtschuldner
für den Camppreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden nicht in
Anspruch aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitigem Abbruch des Camps
oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Camppreises.
§9 Mindestteilnehmerzahl
Der BALLiSTAR kann wegen Nichterreichens der von ihm ausgeschriebenen oder vom jeweiligen
Verein ausgeschriebenen Teilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der
jeweiligen Campausschreibung im Online-Shop die Mindestteilnehmerzahl beziffert. Ein Rücktritt
ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Campantritt dem Teilnehmer gegenüber zu
erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der BALLiSTAR unverzüglich von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird das Camp aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erhält der Teilnehmer auf den Camppreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
§10 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Teilnehmers gegen die
Anordnungen der Campbetreuer kann der Teilnehmer vom weiteren Camp ausgeschlossen
werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, z.B. im Falle einer Begleitung des
Teilnehmers nach Hause, haben die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers zu tragen. Falls eine
sofortige Benachrichtigung des gesetzlichen Vertreters möglich ist, kann der BALLiSTAR auch
die unverzügliche Selbstabholung zulassen.
10.2Im Falle des Ausschlusses des Teilnehmers vom weiteren Camp, behält der BALLiSTAR den
Anspruch auf den Camppreis, jedoch muss er sich den Wert der ersparten Aufwendungen soweit
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
10.3Kosten, die durch ein grobes Fehlverhalten des Teilnehmers entstehen (z.B. Straftaten wie
Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Drogenkonsum o.ä.),
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
10.4Wer schuldhaft Schäden verursacht, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum
Ersatz herangezogen.
§11 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
11.1Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Teilnehmern sind verpflichtet, diese darüber
zu belehren, dass es für den Ablauf des Camps und die Sicherheit aller Kinder unerlässlich ist,
den Anweisungen der Campbetreuer Folge zu leisten. Darüber hinaus ist die Dardour GmbH mit
der Anmeldung zum Camp auf wichtige Besonderheiten des Teilnehmers aufmerksam zu
machen (körperliche Beeinträchtigungen, Medikamenteneinnahme, Nichtschwimmer u.ä.).
Zudem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen von
notwendigen Reisedokumenten (Kopie des Impfpasses o.ä.) Ggfls. entstehende Nachteile durch
die Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers.
11.2Wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Sportcamp zu
Campbeginn nicht gegeben sind, kann der BALLiSTAR den Teilnehmer ohne Kostenerstattung
vom Camp ausschließen.
11.3Wird das Camp nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen.
Der Teilnehmer ist aber verpflichtet, dem BALLiSTAR einen aufgetretenen Mangel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Camppreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen
unzumutbar ist.
11.4Will ein Teilnehmer den Vertrag wegen eines Campmangels der in § 651 c BGB
bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem BALLiSTAR erkennbaren Grund
wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem BALLiSTAR zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem
BALLiSTAR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
§12 Beschränkung der Haftung
12.1Die vertragliche Haftung des BALLiSTAR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Camppreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der BALLiSTAR für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2Der BALLiSTAR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese
Leistungen in der Campausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Campleistung des
BALLiSTARs sind. Der BALLiSTAR haftet nicht für den möglichen Ersatz der Campkosten des
Teilnehmers durch dessen Krankenversicherung / Krankenkasse.
12.3Der BALLiSTAR haftet jedoch:
a)für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmers vom ausgeschriebenen Ausgangsort
des Camps zum ausgegebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während des Camps und die
Unterbringung während des Camps beinhalten,
b)wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des BALLiSTARs ursächlich geworden ist.
§13 Ausschluss von Ansprüchen
13.1Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Camps nach §§ 651c bis f BGB hat
der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung des Camps geltend zu machen.
13.2Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Campendes folgt. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.3Die Geltendmachung hat fristwahrend gegenüber dem BALLiSTAR unter der nachfolgend
angegebenen Adresse schriftlich zu erfolgen:
Dardour GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Fouad Dardour
Ferdinand-Porsche-Straße 37-39, 60386 Frankfurt
13.4Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§14 Verjährung
14.1Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
des BALLiSTARs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BALLiSTARs beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des BALLiSTARs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BALLiSTARs
beruhen.
14.2Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Campendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.4Schweben zwischen dem Teilnehmer und dem BALLiSTAR Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Teilnehmer oder der BALLiSTAR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§15 Foto und Videoaufnahmen
Wurde der Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers, die während der
Camps
entstehen, ausdrücklich zugestimmt (bspw. im Zuge des Buchungsvorgangs; Freigabeerklärung
für
die Nutzung von Bildnissen), dürfen diese wie dort aufgeführt genutzt werden.
§16 Beförderung von Teilnehmern
Der gesetzliche Vertreter / die gesetzlichen Vertreter ermächtigen den BALLiSTAR den
minderjährigen Teilnehmer im Kleinbus bzw. im Pkw des BALLiSTARs oder beauftragter Dritter
zu befördern.
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12 gilt auch für Schäden, die sich während / im
Zusammenhang mit der Beförderung des Campteilnehmers im Kleinbus bzw. im Pkw des
BALLiSTARs bzw. des beauftragten Dritten ereignen.
§17 Verpflegung
Die Teilnehmer werden auf freiwilliger Basis durch den ausführenden Sportverein verpflegt. Auf
die Art und Darreichung der Speisen und Getränke hat der BALLiSTAR daher keinen Einfluss.
Insbesondere haben die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer den Verein über Allergien,
Unverträglichkeiten und religiöse Besonderheiten zu informieren. Der BALLiSTAR steht hierfür
nicht ein.
§18 Ausflüge
Ein Verlassen der jeweiligen Campunterkunft oder des Camps ist nur in Absprache mit den
Betreuern möglich. Der BALLiSTAR übernimmt keine Haftung für die Wege zum und vom Camp.
§19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der zu Grunde liegenden
Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der
Geschäftsbedingungen zur Folge. Änderungen von Angaben in der Campausschreibung bleiben
ausdrücklich vorbehalten.